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Der Unterkunftsvertrag auf ein Boot wird gültig, nachdem der gesamte Betrag der Unterkunft auf das Boot eingezahlt wurde. Alles was in diesem Programm angeführt wurde, ist für uns und Sie rechtskräftig und Bestandteil des Vertrages. Nur diese Bedingungen sind Grundlage für Regelungen eventueller Streitigkeiten zwischen uns. Wir bitten Sie daher, diese sorgfältig zu lesen.
Das Boot können Sie per E-Mail, Telefon, oder direkt reservieren. Die gemieteten Boote mit Komplettausrüstung können erst nach geregelter Bezahlung (50 % bei Reservierung, der Rest spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn) gebraucht werden. Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter eine Kopie des Personalausweises und gültigen Bootführerscheins 4 Wochen vor dem Anfang der Miete zu überweisen. Sollte der Gesamtbetrag nicht innerhalb des vertraglich festgelegten Termins erfolgen, wird der Vertrag ungültig. Der Vermieter verfügt daraufhin über den bereits eingezahlten Betrag. Kann der Mietvertrag nicht unterschrieben werden, so gilt die Anzahlung des Mietpreises als Vertragsabschluss, indem beide Parteien die Vertrags und Geschäftsbedinungen akzeptieren. Falls der Mieter des Bootes nicht zugleich Endnutzer ist, verpflichtet sich der Mieter den Endnutzer über die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kenntnis zu setzen, andernfalls werden eventuelle Forderungen die vom Endnutzer zu tragen wären, dem Mieter in Rechnung gestellt. Wenn der Mieter nicht der Endnutzer ist, so gelten die im Text erwähnten Rechte und Pflichten auch für den Endnutzer.
Der Mietsbetrag beinhaltet die Gebühren für das Boot, welcher gemäss der offiziellen Preis und Inventarliste der Filipi Marine Charter berechnet wird. Der Mietsbetrag beinhaltet nicht die sonstigen Kosten wie z. B. Nahrungsmittel, Treibstoff oder Anliegegebühren in Marinas. Das Boot wird dem Mieter mit einem vollen Wasser und Treibstofftank und in einwandfreiem Zustand übergeben, was auch bei der Rückgabe des Bootes von dem Mieter verlangt wird.
Sollte der Mieter aus irgendwelchen Gründen die Bootsmiete nicht in Anspruch nehmen können, steht es ihm frei, eine Person zu finden, die seine Rechte und Pflichten unter Zustimmung des Vermieters übernimmt. Falls der Mieter keinen Ersatz findet, behält der Vermieter 30% der Miete im Falle eines Verzichts 2 Monate vor Mietantritt, 50% der Miete im Falle eines Verzichts 4 Wochen vor Mietantritt, 100% der Miete im Falle eines Verzichts weniger als 4 Wochen vor Mietantritt. Abweichungen der Bootsausstattung und Inventar von übersandten Listen berechtigen den Mieter nicht zu Preisnachlässen, sofern für die Sicherheit alle nötigen Ausrüstungsgegenstände vorhanden sind und die Fahrtüchtigkeit des Bootes nicht beeinträchtigt ist. (Diese Bedingungen werden nicht angewendet, falls der Grund des Mietsverzichtes mit Covid-19 zu tun hat, in dem Fall werden die Bedingungen aus der COVID-19-Regeln angewendet, welche ein Bestandteil dieses Vertrages ist).
Bei Übernahme des Bootes wird eine Kaution in Bar oder per Kreditkarte fällig (der Betrag ist in der Preisliste für jedes Boot angegeben). Diese Kaution wird vollständig nach dem Check out des Bootes am abgesprochenen Ort und zur abgesprochenen Zeit unter Voraussetzung der kompletten Ausrüstung und der Nichtbeschädigung des Bootes zurückgegeben. Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung der Ausrüstung, einzelner Teile, oder bei Diebstahl des gesamten Bootes, behält der Besitzer einen gewissen Anteil oder die gesamte Anzahlung, die den Kosten für die Beschaffung der verlorenen oder beschädigten Ausrüstung, bzw. der Reperatur eines einzelnen Teiles des Bootes entsprechen. Der Nutzer der Dienstleistung, der Klient, muss täglich das Motoröl kontrollieren. Eventuelle durch Motorölmangel auftretende Schäden werden von der Versicherung nicht gedeckt. Der Mieter kann seine hinterlegte Kaution bei einer Versicherung seiner Wahl versichern lassen, dies wird auch vom Vermieter empfohlen. Eine Kaution wird dann auch fällig wenn ein Skipper über den Vermieter dazugebucht wurde.
Jedes Boot hat eine Kasko und obligatorische Passagierversicherung. Die Bedingungen der Bootsversicherung werden seitens der Versicherungsgesellschaft, bei welcher das Boot geführt wird, reguliert. Schäden, die ansonsten von der Versicherung gedeckt werden, werden nicht anerkannt, falls diese nicht sofort der Versicherung gemeldet werden. In diesem Fall ist der Dienstleistungsnutzer, der Klient, persönlich verantwortlich für den nicht gemeldeten Schaden. Falls das Boot beschädigt ist, ist der Klient verpflichtet, die Reperaturkosten bis zur Kautionshöhe zu tragen. Reperaturkosten höher als der Kautionsbetrag übernimmt die Versicherung oder der Bootsinhaber selbst. Im Falle grober Fahrlässigkeit oder im Falle nichtgemeldeten Schadens, trägt der Klient alle Kosten. Die privaten Besitztümer des Skippers und der Besatzung sind nicht mitversichert. Wir empfehlen eine Privatversicherung dazu. Privatbesitztümer sind nicht versichert.
Check-in: ab 9:00 Uhr. Check-out: bis 18:00 Uhr. Das Boot wird nur mit kompletter Ausrüstung, gefüllten Tank und in einwandfreien Zustand übergeben. In selbigem Zustand ist das Boot obligatorisch wieder zurückgegeben. Die Inempfangnahme des Bootes erfolgt spätestens um 13:00 Uhr oder früher am Tage der Übergabe, unter der Bedingung, dass das Boot technisch einwandfrei ist, die Rückgabe erfolgt bis spätestens um 18:00 Uhr, gemäss dem Unterkunftvertrag auf dem Boot. Verborgene Mängel am Boot oder der Ausrüstung, die dem Vermieter am Tage des Check-ins nicht bekannt sein konnten, sowie Mängel die eventuell nach der Inempfangnahme auftreten, geben dem Klienten nicht das Recht auf einen Preisnachlass des Mietsbetrags. Falls eine weitere Fahrt aus irgendeinem Grunde nicht möglich ist, oder der Termin überschritten wird, muss der Leiter der Basis wegen Anweisungen angerufen werden. Bei Terminüberschreitung wegen schlechten Wetters, trägt der Klient alle für den Vermieter auftretenden Kosten. Daher raten wir, die Route sorgfältig zu planen. Der Klient verpflichtet sich, dass Boot am besprochenen Ort und zur besprochenen Zeit zurückzugeben. Falls er sich mit der Rückgabe verspätet, verpflichtet sich der Klient, für jede Verspätung bis zu drei Stunden den Tagesmietbetrag zu zahlen. Für jede Verspätung länger als drei Stunden, verpflichtet sich der Klient die dreifache Tagesmiete mit Zusatzkosten zu zahlen, die für den Vermieter infolge der verspäteten Rückgabe auftreten. Eine Verspätung ist nur im Falle höherer Gewalt möglich, wobei der Klient den Vermieter umgehend informieren muss. Alle damit entstandenen Kosten (Rückführungskosten, Reisekosten für den Folgemieter, usw…) trägt der Mieter.
Der Vermieter verpflichtet sich, das Boot am abgesprochenen Ort und zur abgesprochenen Zeit in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Falls der Vermieter nicht in der Lage sein sollte, dass reservierte Boot zur Verfügung zu stellen, kann er ein weiteres, mindestens gleichwertiges oder besseres Boot zum Preis des ausgehandelten Bootes, oder ein kleineres Boot mit Rückgabe der Preisdifferenz zur ursprünglich verhandelten Preishöhe, inklusive Unterkunftskosten während der Wartezeit auf das Boot, vorbereiten. Falls dem Klienten innerhalb von 24 Stunden kein passendes Boot zur Verfügung gestellt wird, kann der Klient den Mietvertrag kündigen, wobei ihm der Vermieter den eingezahlten Betrag vollständig zurückzahlt. Im Falle eines grösseren Schadens auf dem Boot ist der Besitzer verpflichtet, ihn so schnell wie möglich zu beheben. In dem Zeitraum, in welchem der Vermieter den Schaden beheben muss, trägt der Vermieter die Kosten des Bootes (Anliegegebühren), ausgenommen, der Klient benutzt das selbige Boot als Unterkunft während der Reperatur. In diesem Falle ist der Vermieter nicht verpflichtet, den eingezahlten Betrag wegen Benutzungsverhinderung zurückzuzahlen. Jedes weitere Recht auf Entschädigung ist ausgeschlossen. Sollte es unmöglich sein, den Schaden zu beheben, ist der Vermieter verpflichtet ein ebenbürtiges oder besseres Boot zur Verfügung zu stellen. Falls der Vermieter das ausgehandelte Boot, ein ebenbürtiges oder sogar besseres überhaupt nicht zur Verfügung stellen kann, hat der Klient das Recht den Vertrag zu kündigen und die Rückzahlung des eingezahlten Betrages für die nicht genutzten Miettage oder einen anderen freien Termin für das Boot im selben Jahr oder nächsten Saison, falls es sich um mehrere verlorene Tage handelt, zu verlangen.
Die Mieter des Bootes werden darauf hingewiesen, jenes sorgfältig zu behandeln und sich an alle Vorschriften zu halten. Dem Mieter ist es untersagt das Boot unter Einfluss von Alkohol oder Drogen zu steuern. Der Nutzer der Dienstleistung ist verpflichtet, den Zustand des Bootes und der Ausrüstung gemäss der erhaltenen Inventarliste zu überprüfen, welche er nach Inspektion und Inempfangnahme des Bootes unterschreibt. Alle Bemerkungen müssen vor Unterkunftsnutzung gemeldet werden. Alle Mängel und Schäden am Boot und /oder der Ausrüstung, die nicht während der Inempfangnahme seitens des Klienten bemerkt wurden, geben dem Klienten nicht das Recht, auf einen Preisnachlass desMietsbetrag. Die Haltung von Haustieren (Hunde, Katzen, Vögel usw.) an Bord ist nicht gestattet, mit Ausnahme einer vorherigen Vereinbarung. Der Klient ist verpflichtet, bei Rückgabe des Bootes den gesamten entstandenen Müll zu entsorgen. Der Mieter verpflichtet sich das Boot mit leeren Fäkalientank zurückzubringen, den Fäkalientank auf vorgeschriebene Weise bei einer Absaugstationen in einem von den Häfen zu entleeren, ansonsten berechnet die anfallenden Kosten der Vermieter dem Mieter. Durch Sonnencreme enstandene Schäden und Fleckentfernung werden von der Kaution beglichen. Der Nutzer muss eine entsprechende Bootsfahrerlaubnis besitzen. Falls der Vermieter zu dem Schluss kommt, dass der Bootsführer nicht über das notwendige Wissen und Fertigkeiten verfügt, kann er sich durch Anheuerung eines Skippers das notwendige Wissen aneignen, oder der Leiter der Basis teilt ihm einen Skipper unter Zuzahlung des Klienten für die gesamte Mietdauer zu. Falls der Nutzer nicht selbst die Rolle des Bootsführers übernehmen möchte, benennt er vor Mietbeginn einen solchen. Dieser ist dann mitverantwortlich in Bezug auf den Vermieter. Für alle Konsequenzen, die aus der Überlassung des Bootes an Unbefugte entstehen, haftet der Klient. Der Klient verpflichtet sich, das Boot nicht selbst weiterzuvermieten, zu verleihen, zu kommerziellen Zwecken oder zu professionellem Fischfang zu benutzen. Der Mieter verpflichtet sich, nachts nur unter sicheren Umständen zu fahren, nicht die Hoheitsgewässer der Republik Kroatien zu verlassen, bzw. nur im Gebiet wo er auch Erlaubniss bekommen hat zu fahren und welche im Bootsregister eingetragen ist, sowie Zoll und andere Vorschriften der Republik Kroatien einzuhalten. Der Klient verpflichtet sich, das Logbuch korrekt zu führen, sowie Boot, Inventar und Ausrüstung sorgfältig zu nutzen. Der Klient ist verpflichtet, täglich den Öl- und Wasserstand im Motor zu überprüfen. Durch Öl- und Wassermangel anfallende Schäden am Motor fallen nicht unter die Versicherung und werden vom Klienten auf eigene Kosten selbst beglichen. Bei einer grösseren Havarie, sowie bei Beteiligung anderer Boote an einer solchen, müssen die Schäden dem Hafenkapitänsamt gemeldet und ein Protokoll für die Versicherungsgesellschaft mit Unterschrift beider Seiten angefertigt werden. Gleichwohl muss der Vermieter über alles informiert werden. Falls der Klient die angegebenen Verpflichtungen gemäss der Vorschriften nicht ausführt, wird er für den anfallenden Schaden belangt werden. Mit Unterschreiben der Check-in Liste bestätigt der Klient die Übernahme des Bootes in dem Zustand, der mit der Check-in Liste bestätigt wird. Dies bezieht sich sowohl auf die unter Wasser liegenden Bootsteile, als auch auf die über Wasser. Für Handlungen und Unterlassungen seitens des Klienten, für die das Charterunternehmen einer dritten Partei verantwortlich ist, kommt der Klient vollständig auf. Der Betrag beläuft sich dann maximal auf Kautionshöhe. Der Dienstleistungsnutzer ist für das Boot auch im Falle einer Beschlagnahmung seitens offizieller Behörden wegen unerlaubter oder illegaler Handlungen bei der Bootsbenutzung während der Vertragsgültigkeit verantwortlich.
Im Fall einer Havarie oder eines Unfalls ist eine genaue Hergangsbeschreibung anzufertigen, die vom Hafenkapitän und der Polizei zu bestätigen ist. Außerdem ist der Vermieter, sowie der jeweilige Basisleiter unverzüglich zu unterrichten. Das Gleiche gilt bei Manövrierunfähigkeit und bei Diebstahl. Die durch den Verstoß oder Nichtbeachtung der Vorschriften entstehenden Kosten gehen in vollem Umfang zu Lasten des Mieters. Eine Grundberührung ist dem Basisleiter unverzüglich zu melden, der überprüfen wird, ob sich Kiel und Bodenkonstruktion in einem einwandfreien Zustand befinden. Für anfallende Reparaturkosten, Beschädigungen, Verlust von Ausrüstungsgegenständen, Verlust des Propellers, Krankosten, selbstverschuldete Motor oder Segelschäden wird von der Kaution beglichen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch fehlerhafte Bedienung des Bootes und der Ausrüstung entstehen. Bei nicht sofort feststellbaren Kosten oder bei Beschädigungen, die später repariert werden können, wird vom Vermieter ein Schätzbetrag einbehalten. Eine genaue Abrechnung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist. Bei Beschädigungen des Bootes, die durch grobe Fahrlässigkeit des Skippers entstanden sind, haftet dieser für den Schaden und die Folgeschäden, insbesondere auch für Charterausfälle. Entsteht ein Schaden durch Selbstverschulden des Mieters oder Skippers und ist eine Fortsetzung des Törns nicht möglich, so besteht die Möglichkeit ein weiteres Boot anzumieten, gemäß der regulären Preisliste und Hinterlegung einer Kaution. Bei einem Schaden oder Defekt, der nicht vom Mieter verursacht wurde und eine weitere Fortsetzung des Törns verhindert, wird der Vermieter diesen schnellstmöglich instandsetzen (meistens innerhalb von 24 Std.), unter der Vorraussetzung der uneingeschränkten Kooperation des Mieters. Gelingt es dem Vermieter nicht im angegebenen Zeitraum den Schaden zu beheben wird der Vermieter einen angemessen Ersatz suchen. Falls der Mieter den Ersatz akzeptiert, hat er keinen Anspruch auf weiteren Schadensersatz.
Eventuelle Ansprüche, die aus der Yachtcharter hervorgehen, sind spätestens 14 Tage nach Beendigung der Charter, schriftlich dem Vermieter mitzuteilen. Der Vermieter nimmt nur diejenigen Reklamierungen in Betracht, welche in schriftlicher Form bei Rückgabe des Bootes eingereicht, sowie seitens des Mieters und Vermieters unterschrieben wurden. Die Höhe der Schadenersatzansprüche ist maximal bis zur Höhe der vereinbarten Mietgebühr begrenzt. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche sind ausgeschlossen.
Im Falle eines Missverständnisses oder Meinungsverschiedenheit werden die Parteien nach friedlicher Beilegung streben. Falls dieses nicht auf besagte Art erfolgen sollte, wird das Gericht nach Sitz des Vermieters eingeschaltet, welches den rechtlichen Vorschriften der Republik Kroatien unterliegt. Sonderrichtlinien müssen in schriftlicher Form angegeben werden. Falls eine Klausel des Unterkunftsvertrags auf einem Boot nichtig oder beanstandet wird, beeinflusst dies nicht die Gültigkeit der restlichen Vertragsklauseln. In diesem Fall werden die betroffenen Parteien anstelle der nichtigen oder strittigen Klausel sich bezüglich der benannten Klausel absprechen, wie auch im Falle, dass sie während des Vertragsabschlusses von der Nichtigkeit, Unanwendbarkeit oder Strittigkeit der Vertragsklausel wussten.